Umweltverträglichkeitsprüfung
Für öffentliche oder private Bauprojekte oder Aktivitäten, die potenziell ökologische Ungleichgewichte verursachen können, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich. Diese Prüfung wird vom Sekretariat für nachhaltige Entwicklung (SEDESU) genehmigt.
Die UVP wird vor Beginn des Projekts durchgeführt, um die erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Zum Beispiel wird die UVP für Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt, um Umweltauswirkungen zu bewerten und festzustellen, ob eine Risikobewertung erforderlich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 60 Arbeitstage.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Arten von Tätigkeiten, für die eine UVP erforderlich ist:
- Öffentliche Bauprojekte mit negativen Umweltauswirkungen
- Autobahnen und Straßen
- Industrieparks
- Ausbeutung und Nutzung von Materialbanken
- Öffentliche oder private touristische Entwicklungen
- Endgültige Abfallentsorgungseinrichtungen
- Hydraulische Arbeiten
- Arbeiten oder Aktivitäten in geschützten Naturgebieten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen
- Wohnsiedlungen und Wohngebiete
- Industrielle Tätigkeiten
- Agroindustrielle Flächen von einem halben Hektar oder mehr
- Lager- und Parkplätze für Fahrzeuge
- Handels- und Dienstleistungsprojekte mit einer Fläche eines halben Hektars oder mehr
- Alle anderen Projekte, die aufgrund ihrer Natur potenziell negative Umweltauswirkungen haben können
Einzige Umweltlizenz und Umweltverträglichkeitsprüfung
Eine vorläufige Stellungnahme als Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird vor der Genehmigung einer Einzigen Umweltgenehmigung (LAU) durchgeführt, um festzustellen, ob die Umwelt beeinträchtigt wird.
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