Unternehmensgründung in Mexiko – Bürokratische Hürden

Unternehmensgründung in Mexiko

In Mexiko gilt Investitionsfreiheit. Tabu für ausländische Investoren sind lediglich bestimmte Bereiche wie Energie, Post und Münzprägung. Nur beschränkt beteiligen dürfen sich ausländische Investoren zum Beispiel bei Versicherungen, Rundfunk und Personenbeförderung.

Mexiko gilt jedoch als ideales Land, um Firmen zu gründen. Vieles ist einfacher als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, z.B. wenn es um die Höhe des Grundkapitals geht. Dennoch gibt es auch hier bürokratische Hürden, die es zu überwinden gilt.

3 Schritte zur Firmengründung

Eine formelle Firmengründung in Mexiko lässt sich dabei in drei Schritte unterteilen:

  1. Vorbereitung

Im ersten Schritt muss der gewünschte Firmenname inklusive einer Alternative angegeben werden. Dieser muss autorisiert werden. Außerdem muss das Formblatt für Unternehmensgründung eingereicht werden.

  1. Details

Für die Gründung sind ein mexikanischer Notar und ein Satzungsvorschlag in spanischer und deutscher Sprache notwendig. Zudem sollten die Gründer entsprechende Vollmachten von gesetzlichen Vertretern, den Handelsregisterauszug (mit Apostille) des jeweiligen Landes und Ausweiskopien der gründenden Vertreter einreichen.

  1. Notarielle Gründung

Nachdem alles eingereicht ist, kann nun der Eintrag ins Handelsregister erfolgen und die Steuernummer (RFC) wird vergeben. Die Anmeldung zur Sozialversicherung, Lohnsteuer und für die elektronische Unterschrift als auch für die Importlizenz werden beantragt und ein Konto kann eröffnet werden.

Der Teufelskreis aus Steuernummer und Mietvertrag

Die gesamte Unternehmensgründung dauert ca. 2-3 Monate, abhängig von der Bearbeitung durch die gründenden Unternehmen und die mexikanischen Behörden/Bundesstaaten.
Doch gerade die Steuernummer stellt beispielsweise oftmals eine zeitintensive Hürde da. Um die Steuernummer zu bekommen, muss ein Mietvertrag auf Spanisch vorliegen. Um einen Mietvertrag zu bekommen, muss ein mexikanisches Konto eröffnet werden. Dieses kann aber nur mit der Steuernummer geschehen. Ein Teufelskreis.

Wer jetzt denkt, dass man den Unternehmenssitz x-beliebig eintragen und später ändern kann, liegt falsch. Anfang des Jahres 2017 wurde das Gesetz geändert und die mexikanischen Behörden stellen jetzt oft persönlich fest, ob es das Unternehmen auch wirklich unter angegebener Adresse gibt.

Unterschiede zu Deutschland

Des Weiteren sollte man sich bewusst sein, dass auch nach der Gründung diverse Schwierigkeiten auftreten können: Von Änderungen zu Einfuhrgenehmigungen und Diskussionen mit den Zollbeamten bis zu tageweisen Fahrverboten für Autos mit bestimmten Kennzeichen aufgrund der Lufttverschmutzung in Mexiko-Stadt. Auch die Personalfindung ist nicht zu unterschätzen, denn in Mexiko bedeutet ein Zeugnis nicht immer auch automatisch die Qualifikation, wie man sie aus Deutschland gewohnt ist. Sofern ausländisches Personal eingestellt werden soll, müssen Visa beantragt und regelmäßig verlängert werden.

Auch sollte man sich darauf einstellen, dass in Mexiko die Uhren anders ticken – „morgen“ oder „gleich“ kann genauso gut „in drei Wochen“ oder auch „niemals“ bedeuten.

Eine Firmengründung ist auch in anderen Ländern bürokratisch und teilweise viel komplizierter. Man sollte sich nur darauf einstellen, dass viele Dinge in Mexiko anders funktionieren und dementsprechend für Ausländer nicht immer einfach zu verstehen sind.

 

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