Das 1×1 des Arbeitsrechts in Mexiko

Arbeitsrecht in Mexiko

Im Vergleich zu Europa weist das Arbeitsrecht in Mexiko eine Reihe von fundamentalen Unterschieden auf. Darum stellt sich die Frage, wie es in Mexiko aussieht? Wir stellen Ihnen ein 1×1 des Arbeitsrechts in Mexiko zur Verfügung, damit Sie rund um informiert sind.

Arbeitszeit in Mexiko

Arbeitszeit in Mexiko

Die Wochenarbeitszeit in Mexiko darf maximal 48 Stunden bei Tagarbeit und höchstens 42 Stunden bei Nachtarbeit betragen. Sie kann zugunsten des Arbeitnehmers flexibel ausgestaltet werden. Angestellte können bis zu 9 Überstunden pro Woche ansammeln, die mit 100% Aufschlag verrechnet werden.

Kündigung in Mexiko

Einer der größten Unterschiede zum Arbeitsrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt darin, dass in Mexiko keine Kündigungsfristen einzuhalten sind, weder von Arbeitgeber- noch von Arbeitnehmerseite. Wichtig sind aber die Gründe, die zu einer Kündigung von Arbeitgeberseite führen: Sie können verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt sein.

Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat ein Arbeitnehmer nur dann einen direkten Anspruch, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Liegt dies vor, besteht der Anspruch für den Arbeitnehmer ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Mutterschutz in Mexiko

Gesetzlich vorgeschrieben ist Mutterschutz sechs Wochen vor und nach der Geburt bei vollständiger Lohnfortzahlung. War die Arbeitnehmerin innerhalb eines Jahres über 30 Wochen sozialversichert, übernimmt die Sozialversicherung die Lohnfortzahlung.

Mindestlohn

Der Mindestlohn in Mexiko ist von Region zu Region unterschiedlich. Lesen Sie hierzu unseren Blogbeitrag Mindestlohn Mexiko.

Participación de los Trabajadores en las Utilidades (PTU) – Arbeitnehmergewinnbeteiligung

In Mexiko wird 10 Prozent des steuerpflichtigen Gewinns eines Unternehmens jedes Jahr an die Arbeitnehmer ausgeschüttet in Form einer Arbeitnehmergewinnbeteiligung. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, ausgenommen sind Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Hausangestellte und Gelegenheitsarbeiter.

Urlaub

Von gesetzlicher Seite haben Arbeitnehmer in Mexiko im ersten Beschäftigungsjahr keinen Anspruch auf Urlaub, im zweiten (vollen) Beschäftigungsjahr stehen ihnen sechs Urlaubstage zu. In den Folgejahren wächst der Anspruch um eine festgelegte Anzahl von Tagen in festgelegten Zeiträumen.

Weihnachtsgeld

Weihnachstgeld in MexikoArbeitnehmer haben einen gesetzlichen Mindestanspruch auf ein Weihnachtsgeld in Höhe von 15 Tagesgehältern, das bis zum 20. Dezember auszuzahlen ist. Für Sachbearbeiter und Angestellte im mittleren Management ist ein Weihnachtsgeld in Höhe von 20 bis 30 Tagesgehältern üblich.

Haben Sie noch weitere Fragen zu dem Arbeitsrecht in Mexiko?

Wir beraten Sie sehr gerne!