Markenregistrierung in Mexiko

Markenrecht in Mexiko

Gemäß den Artikeln 87 bis 98 des Gesetzes über das gewerbliche Eigentum können Unternehmer bzw. Dienstleister Marken verwenden; jedoch wird das Recht auf ihre ausschließliche Nutzung durch eine Registrierung beim mexikanischen Institut für gewerbliches Eigentum (Instituto mexicano de la propiedad Industrial – IMPI) erworben.

Das mexikanische Institut für gewerbliches Eigentum ist befugt, die Eintragung einer Marke und die Veröffentlichung eines Handelsnamens durchzuführen. Jedes im Gesetz über das gewerbliche Eigentum „Ley de la Propiedad Industrial“ (LPI) vorgesehene Unterscheidungsmerkmal kann beim IMPI registriert werden, welches Folgendes umfasst:

  • Marken
  • Werbeanzeigen
  • Handelsnamen
  • Zertifizierungen
  • Bekannte und berühmte Marken

Die Wichtigkeit der Eintragung liegt darin, dass sie Auswirkungen gegen Dritte hat, d.h. um Verwechslungen beim Verbraucher, und gegebenenfalls die Verwendung einer Marke zu Gunsten anderer, zu vermeiden.

Sobald eine Registrierung durchgeführt wurde, erhält diese den Status eines Eigentümers. Des Weiteren wird ein Registrierungstitel ausgestellt, welcher das Recht verleiht, die Registrierung in ganz Mexiko zu verwenden (mit der Möglichkeit, eine internationale Registrierung vornehmen zu lassen). Die entsprechende Registrierung darf danach nicht, ohne Autorisierung vom Eigentümer, von Dritten genutzt werden.

Wenn Sie interessiert sein sollten, die Marke Ihres Unternehmens registrieren zu lassen, wenden Sie sich an unsere Spezialisten, die Sie dabei gerne unterstützen.

Kontakt: kinder@wmp.mx