Änderungen bei der elektronischen Rechnungserstellung in Mexiko
Ab 01.01.2018 Elektronische Rechnungserstellung 3.3
- Festlegung von Codes für neue Kategorien, unter anderem Produktcodes und Codes für die Nutzung des Produkts (UsoCFDI)
- Spezielle Regelungen für Anzahlungsrechnungen
- Steuer muss immer pro Produkt oder Dienstleistung aufgeführt werden, nicht im Gesamtbetrag
- Keine negativen Positionen mehr erlaubt
Ab 01.04.2018 müssen Zahlungseingangsbestätigungen elektronisch erfolgen
- Kunden- und Bankdaten aller Kunden müssen im System erfasst werden
- Zahlungseingangsbestätigungen müssen an Kunden geschickt werden
- Auf der Zahlungseingangsbestätigung muss Referenz angegeben sein (UUID)
- Erstellung und Versand bis zum 10. des Folgemonats
Ab 01.07.2018 dürfen Stornierungen nur mit schriftlicher Anfrage des Kunden erfolgen
- Innerhalb 72 Stunden nach Rechnungserstellung dürfen Rechnungen ohne Anfrage beim Kunden storniert werden
- Bestätigung muss innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Erfolgt dies nicht, kann die Rechnung storniert werden
- Ausnahmen: wenn die Rechnung unter 5000 MXN ist, kann sie ohne Anfrage storniert werden
- Gehaltsabrechnungen dürfen ebenfalls ohne Anfrage storniert werden
- Öffentliche Rechnungen, die nicht kundenspezifisch erstellt werden, dürfen storniert werden
- Rechnungen für ausländische Unternehmen dürfen storniert werden
Gründe:
- Bessere Kontrolle des Geldflusses
- kontrollierte Stornierungen
- Kontrolle über bezahlte und noch offene Rechnungen
- Vermeidung doppelter Bewertung von Anzahlungsrechnungen beim Finanzamt
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung:
Nikolas Kruser
kruser@wmp.mx