Änderungen bei der elektronischen Rechnungserstellung in Mexiko

Änderungen bei der elektronischen Rechnungserstellung in Mexiko

Ab 01.01.2018 Elektronische Rechnungserstellung 3.3

  • Festlegung von Codes für neue Kategorien, unter anderem Produktcodes und Codes für die Nutzung des Produkts (UsoCFDI)
  • Spezielle Regelungen für Anzahlungsrechnungen
  • Steuer muss immer pro Produkt oder Dienstleistung aufgeführt werden, nicht im Gesamtbetrag
  • Keine negativen Positionen mehr erlaubt

Ab 01.04.2018 müssen Zahlungseingangsbestätigungen elektronisch erfolgen

  • Kunden- und Bankdaten aller Kunden müssen im System erfasst werden
  • Zahlungseingangsbestätigungen müssen an Kunden geschickt werden
  • Auf der Zahlungseingangsbestätigung muss Referenz angegeben sein (UUID)
  • Erstellung und Versand bis zum 10. des Folgemonats

Ab 01.07.2018 dürfen Stornierungen nur mit schriftlicher Anfrage des Kunden erfolgen

  • Innerhalb 72 Stunden nach Rechnungserstellung dürfen Rechnungen ohne Anfrage beim Kunden storniert werden
  • Bestätigung muss innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Erfolgt dies nicht, kann die Rechnung storniert werden
  • Ausnahmen: wenn die Rechnung unter 5000 MXN ist, kann sie ohne Anfrage storniert werden
  • Gehaltsabrechnungen dürfen ebenfalls ohne Anfrage storniert werden
  • Öffentliche Rechnungen, die nicht kundenspezifisch erstellt werden, dürfen storniert werden
  • Rechnungen für ausländische Unternehmen dürfen storniert werden

Gründe:

  • Bessere Kontrolle des Geldflusses
  • kontrollierte Stornierungen
  • Kontrolle über bezahlte und noch offene Rechnungen
  • Vermeidung doppelter Bewertung von Anzahlungsrechnungen beim Finanzamt

 

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung:

Nikolas Kruser
kruser@wmp.mx