Die NOM-035 in Mexiko: Psychosoziale Risikofaktoren am Arbeitsplatz
Am 23. Oktober 2018 wurde eine neue Regelung, die NOM-035-STPS-2018 beschlossen, welche sich mit psychosozialen Risikofaktoren am Arbeitsplatz befasst. Dieser Beschluss wurde im Bundesamtsblatt veröffentlicht und vom Ministerium für Arbeit und Soziales (STPS) ausgestellt. Die Regelung wird im Oktober diesen Jahres in Kraft treten und verpflichtet mexikanische Unternehmen, Risikoverursacher, die die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter schädigen, zu identifizieren, ihnen vorzubeugen und sie zu vermeiden.
Psychosoziale Risikofaktoren sind ein Indikator dafür, dass sich die Arbeiternehmer in dem Unternehmen an Ihrem Arbeitsplatz nicht wohl fühlen. Daher beginnt der mexikanische Gesetzgeber durch diese Regelung, Institutionen, staatliche und kommunale Regierungen und private Initiativen zu verpflichten, die Risikofaktoren zu identifizieren. Hierzu sollen die Gesundheitseinrichtungen gestärkt werden, sich um die Risikobeauftragten zu kümmern und vorbeugende interne Richtlinien erstellt werden, die als Ausgangspunkt für die Behandlung dieses Problems dienen.
Die Internationale Arbeitsorganisation stellte 2013 fest, dass auf Grundlage vieler Bemühungen von Regierungen und des Privatsektors die traditionellen oder üblichen Risiken für die Arbeitssicherheit schrittweise verringert wurden. Probleme in Bezug auf die psychische Gesundheit der Mitarbeiter haben durch diverse Krankheiten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit zugenommen. Es gibt bisher noch keine Maßnahmen, die zur angemessenen Bekämpfung der psychischen Erkrankungen beigetragen haben.
Zusätzlich sollte erwähnt werden, dass Mexiko das Land ist, in dem eine Person durchschnittlich 2257 Stunden pro Jahr mehr arbeitet als der internationale Durchschnitt von 1759 Stunden. Dies war der ausschlaggebende Grund für die Schaffung der 035-Regelung, dessen Ziel es ist, dass Unternehmen diverse Standards einhalten. Zur Zeit existiert auf dem Markt noch kein ausreichendes Angebot, mit dem das Problem angegangen und behandelt werden kann.
Einige wichtige Punkte dieser Regelung sind:
- Sie richtet sich nach den Pflichten der Bundesarbeitssicherheitsverordnung und schafft daher keine neuen oder abweichenden Pflichten.
- Es gibt unterschiedliche Verpflichtungen für die Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Anzahl der Arbeitnehmer.
- Die Teilnahme von Spezialisten ist nur in äuβersten Fällen erforderlich wie z.B. bei schweren traumatischen Ereignissen.
- Arbeitgeber, die nicht mehr als fünfzehn Arbeitnehmer beschäftigen, sind von der neuen Regelung befreit.
- Methoden zur Identifizierung und Analyse psychosozialer Risikofaktoren und zur Bewertung des organisatorischen Umfelds.
Unternehmen müssen nun ihre Compliance-Programme sowie ihre internen Richtlinien überprüfen, um diese an die neuen Standards anzupassen. Des Weiteren müssen Präventionsprogramme erstellt werden, um Risikofaktoren zu verringern.
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