Rechtliche Orientierung für den Erhalt oder Verkauf von Aktien bzw. Gesellschaftszertifikaten

Um sich in Mexiko in Form von Aktien oder Gesellschaftsanteilen an vor Ort ansässigen Unternehmen zu beteiligen, muss unter anderem das Bundessteuergesetz (Código Fiscal de la Federación) berücksichtigt werden. Hierbei spielen vor allem die Aktien bzw. Gesellschaftszertifikate “Títulos Nominativos“ eine Rolle. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die mexikanische Rechtslage in Bezug auf die Unternehmensbeteiligungen.

Nach Gründung einer mexikanischen Handelsgesellschaft werden sogenannte Aktien- bzw. Gesellschaftszertifikate auf einem Sicherheitspapier gedruckt und dem jeweiligen Aktionär bzw. Gesellschafter ausgehändigt. Im Fall von Aktiengesellschaften (Sociedades Anónimas) werden Aktientitel ausgestellt, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Sociedades de Responsabilidad Limitada) Gesellschaftszertifikate. Diese Titel versichern den Inhabern verschiedene Rechte, darunter zum Beispiel die Beteiligung an den Entscheidungen der Gesellschaft.

Die Aktionäre oder Gesellschafter können ihre Anteile im Rahmen des allgemeinen Gesetzes für Handelsgesellschaften (Ley General de Sociedades Mercantiles) übertragen, veräußern oder belasten. Dabei müssen die Gesellschaftsstatuten  eingehalten werden.

Für die Übertragung von Aktien und Gesellschaftsanteilen muss in folgenden Fällen eine Evaluierung der entsprechenden Anteile erfolgen:

  1. Wenn der Aktionär/Gesellschafter seinen gesamten oder teilweisen Anteil am Gesellschaftskapital veräußert oder an eine andere Person überträgt (Art. 14 Bundessteuergesetz).
  2. Wenn die juristische Person ihrreduziert, indem die Anzahl der Aktien/Anteile verringert oder die Aktionäre bzw. Gesellschafter reduziert werden.
  3. In Fällen von Liquidation, Fusion oder Unternehmensaufspaltung der betreffenden Gesellschaft, wenn spezielle Kriterien erfüllt sind (Art. 14-B Bundessteuergesetz).