Steuerrecht in Mexiko

Steuerrecht in Mexiko

Mexiko gilt steuerlich gesehen als nicht ganz einfach. Mit der Steuerreform 2014 versuchte Mexiko, die Steuereinnahmen zu erhöhen und gleichzeitig Sonderregelungen einzudämmen. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Steuern in Mexiko:

Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer, auf Spanisch „Impuesto Sobre la Renta“ (ISR), beträgt seit jeher 30% des Einkommens.
Verbundene Unternehmen können auf die Gruppenbesteuerung zurückgreifen (régimen opcional para grupos de sociedades), wenn die Muttergesellschaft mit mindestens 80% an der Tochtergesellschaft beteiligt ist. Die uneingeschränkte Verrechnung von Dividenden und Steuern ist nicht möglich.
Die Jahressteuererklärungen für Unternehmenssteuern sind bei der SAT jährlich bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen. Der Steuersatz variiert zwischen 32% und 35%, wobei gilt: je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.

Kapitalgewinne & Dividenden

Auf Dividenden, die an in- oder ausländische natürliche Personen ausgeschüttet werden, wird eine Quellensteuer in Höhe von 10% erhoben.
Kapitalgewinne, die von natürlichen Personen aus dem Verkauf börsennotierter Aktien gewonnen werden, werden mit 25% auf den Veräußerungserlös oder 35% auf den Veräußerungsgewinn besteuert.

Zoll

Mexiko ist Mitglied der Freihandelsabkommen MEUFTA (Abkommen zwischen der EU und Mexiko), das die zollfreie Einfuhr von Zwischenprodukten garantiert, und NAFTA (Abkommen zwischen Canada, der USA und Mexiko), dass die zollfreie Ausfuhr von Endprodukten in die USA gewährt.
Dadurch können deutsche Firmen problemlos mit Einfuhren aus Europa in Mexiko produzieren und die Waren danach in die USA exportieren, ohne auch nur einen Cent Zoll zu zahlen. Mexiko ist dadurch die perfekte Produktionsplattform auf dem amerikanischen Kontinent.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer, auf Spanisch „Impuesto al Valor Agregado“ (IVA), beträgt landesweit 16%. Es gilt das Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug.

Einkommenssteuer

In Mexiko ansässige Personen, ganz gleich ihrer Nationalität, unterliegen der mexikanischen Einkommenssteuer auf weltweit erzielte Einkünfte. Als ansässig und dementsprechend steuerpflichtig gelten Ausländer, die in Mexiko ihren regulären Wohnsitz in Mexiko haben, außer sie befinden sich physisch für mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr im Ausland und können ihre Einkommenspflicht in einem anderen Land beweisen.
Nicht ansässige Personen unterliegen nur mit ihrem mexikanischen Einkommen der mexikanischen Einkommenssteuer.

Weitere Fragen? WMP Mexico Advisors ist Ihr deutscher Steuerberater in Mexiko und steht Ihnen gerne zur Seite.

Kontakt: Frau Simone Koch, koch@wmp.mx