Änderung zu den Bestimmungen des Gewerblichen Rechtsschutzes 

WMP Legal informiert mit dem Laptop in Mexiko

Am 18. Mai 2018 wurde im Amtsblatt von Mexiko eine Gesetzesverordnung veröffentlicht, das verschiedene Bestimmungen des Gewerblichen Rechtsschutzes ändert, hinzufügt und aufhebt.

Im Rahmen dieser Reformen wurde der Markenbegriff erweitert, der in Art. 88 verankert ist und ab diesem Zeitpunkt als Marke verstanden wird.

Art. 88. – Unter einem Zeichen ist jedes Zeichen zu verstehen, das von den Sinnen wahrnehmbar und in einer Weise darstellbar ist, die die Bestimmung des klaren und präzisen Schutzgegenstands erlaubt, der Produkte oder Dienstleistungen von anderen auf dem Markt befindlichen Arten oder Klassen unterscheidet.

Unter einer Marke werden alle wahrnehmbaren Zeichen verstanden, die einen klaren und präzisen Schutzgegenstand erlauben und Produkte oder Service der gleichen Klasse unterscheiden.

In gleicher Weise wurde ein Katalog für die Marken erstellt, die nicht registriert werden können.

Artikel 90. – Folgende können nicht als Marke registriert werden:

XVI. Die gleichen oder ähnliche Zeichen des Grades der Verwechslung zu einer Marke, die das Instituto Mexicano de la Propiedad Industrial (IMPI) nach Kapitel II BIS des Titels 4 für gut oder schlecht erklärt, wenn es die Marke ist wessen Registrierung angefordert wird, könnte:

a) Verwirrung oder Gefahr der Verbindung mit dem Eigentümer der bekannten Marke entstehen;

b) eine vom Eigentümer der bekannten Marke nicht genehmigte Nutzung vornehmen;

c) Prestigeverlust der bekannten Marke entstehen, oder

d) eine Marke mit ähnlichem Namen registriert werden, die sich mit der bereits bestehenden Marke überschneidet.


Für mehr Informationen steht Ihnen das Team von WMP Legal sehr gerne beratend zur Seite.

Kontakt: kinder@wmp.mx