Arbeitsreform von 2. Mai 2019

Am 2. Mai diesen Jahres gab es eine Reform des mexikanischen Arbeitsrechts. Hauptsächlich besteht diese in einer behördlichen Neuaufteilungen für arbeitsrechtliche Schlichtungsangelegenheiten.

Auβerdem können Minderjährige zwischen 16 und 18 jahren ab sofort beim Gerichtshof eine Arbeitserlaubnis beantragen. Unter 16 Jährige können diese von Eltern, Vormund, Gewerkschaft, Arbeitsinspektor, politischer Autorität oder Gericht erhalten. Dies gilt ebenfalls für entsendete mexikanische Arbeitnehmer im Ausland.

Aufteilung der behördlichen Beschlussfassung

Die Neuerungen der Reform beziehen sich hauptsächlich auf die Aufteilung der Behörden bezüglich der arbeitsrechtlichen Beschlussfassung. Hier üben das Arbeitsgericht und die Schlichtungsbehörden & Registrierungsstellen unterschiedliche Funktionen aus, verfolgen jedoch das selbe Ziel: gerichtliche oder auβergerichtliche, arbeitsrechtliche Vergleiche und Abfindungszahlungen zu ratifizieren.

Zuständigkeit der Schlichtungsbehörden

Die Schlichtungsbehörden- und Registrierungsstellen agieren auf Bundesebene mit folgenden Zuständigkeiten:

Schlichtung von arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. Vereinbarungen, Änderung von Einzelverträgen, Tarifverträgen auf Bundesebene. Diese Vorstufe ist obligatorisch!

Ein weiteres Organ bilden in Zukunft sogenannte Registrierungsstellen aus, deren Hauptfunktion die Registrierung von Gewerkschaften, Tarifverträge, individuellen Arbeitsverhältnissen und interne Vereinbarungen ist. Auch die Veröffentlichung von Tarifverträgen unterliegt deren Verantwortung.

Des Weiteren wird der E-Mailverkehr in Zukunft als offizielles Kommunikationsmedium und zum Einreichen von Unterlagen anerkannt.

Arbeitsgerichte

Kann vor der Schlichtungsbehörde die Angelegenheit nicht geklärt werden, wird ein Bescheid ausgehändigt, der den Gang zum Arbeitsgericht ermöglicht.

Ein gewöhnlicher arbeitsrechtlicher Prozess beinhaltet zwei Anhörungen, eine vorgerichtliche Anhörung und ein Gerichtsverfahren. Dabei ist es nach der neuen Reform unbedingt notwendig, von Beginn an Beweise vorzulegen.

In die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts fallen individuelle und kollektive Konflikte zwischen Arbeitnehmern und der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch bei Überprüfungen oder Änderungen von Arbeits- oder Tarifverträgen wird dem Arbeitnehmer hier von nun an Unterstützung geboten. Änderungen der Arbeitsbedingungen durch Gewerkschaften werden ebenfalls vom Arbeitsgericht bearbeitet. Aufgabe ist es auch, Beschlüsse verschiedener Kommissionen auszuführen, um soziale und wirtschaftliche Funktionen und Interessen zu erfüllen. Bei gewerblicher Insolvenz kann das Arbeitsgericht Vermögenswerte des Unternehmens zur Zahlung von Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern beschlagnahmen bzw. versteigern.

Weitere Kernpunkte der Reform

  • Gewerkschaftsregistrierungspflicht bei der Bundeszentrale für arbeitsrechtsliche Schlichtungs- und Registrierungsstellen
  • bei Vollstreckung des Urteils zu Gunsten des Arbeitnehmers, hat dieser nun einen Zahlungsanspruch vor anderen Gläubigern des Arbeitgebers
  • Kündigungsschreiben muss persönlich oder vor Gericht erfolgen; bei Unterlassung wird eine ungerechtfertigte Kündigung angenommen
  • ein Nationales Komitee für Abkommen und Produktivität wirkt als unterstützendes Organ der Regierung. Das Ministerium für Arbeit und Soziales sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft fordern Arbeitgeber, Gewerkschaften und Institutionen auf, sich diesem anzuschliessen. Dieses dient der Überprüfung und Bewertung der Funktionsweise der Schlichtungs- und Registrierungsstellen.
  • Im Falle eines exzessiven Arbeitsaufwandes oder für die ausgeführten Tätigkeiten zu niedrigen Gehalts können Arbeitenehmer direkt vor dem Gericht vorstellig werden bzw. die Klage einreichen.
  • Verpflichtung des Arbeitgebers, mit dem / den Arbeitnehmer (n) ein Protokoll zur Verhinderung von Diskriminierung, Gewalt und Belästigung zu vereinbaren.
  • Mehr Gewerkschaftsfreiheit und-flexibilität, welche in den Statuten der Gewerkschaft verankert wird.
  • Belege der Steuerbehörden (CFDIs) können nun herkömmliche Gehaltsbelege ersetzen und als Prozessbeweis eingesetzt werden.
  • E-Mails werden als Medium zum Erhalt elektronischer Benachrichtigungen während des Vorgangs, sowie zum Einreichen bestimmter Dokumente anerkannt.

Übergangsregelungen

In der Theorie gelten die genannten Regelungen ab dem 2. Mai 2019 als in Kraft getreten. Für den Übergang wurde allerdings festgelegt, dass das Organisationsgesetz Schlichtungs- und Registrierungsbehörden ab dem 2. November 2019 wirksam wird. Ab dem 2. Mai 2021 werden dann die Funktionen der Regierungsstellen gelten.

Erst ab dem 2. Mai 2022 werden die Funktionen der örtlichen und staatlichen Schlichtungsbehörde und Amtsgerichte wirksam. Auf Bundesebene werden dann im Folgejahr ab dem 02. Mai 2023 die Funktionen der staatlichen Schlichtungsbehörden und Bundesgerichte rechtswirksam.

  • Einmal während der 4-jährigen Geltungsdauer dieser Rechtsverordnung müssen die Tarifverträge überprüft und legitmiert werden.

Die bisherigen Schiedsausschüsse bleiben bis zum Eintritt der Funktionen des neuen Organs der Schlichtungsbehörden bestehen und werden anschlieβend ersetzt.

Haben Sie noch weiter Fragen zur Arbeitsreform vom 02.Mai 2019? Zögern Sie nicht, unsere Rechtsexpertin zu kontaktieren!

Kontak: Frau Kerstin Kinder, kinder@wmp.mx