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Die Bedeutung der Jahreshauptversammlung in Mexiko

Gemäß Artikel 178 des mexikanischen Allgemeinen Gesetzes über Handelsgesellschaften (Ley General de Sociedades Mercantiles) ist die jährliche Generalversammlung eine wichtige Versammlung der Gesellschafter, um die Handlungen des Unternehmens zu diskutieren und zu vereinbaren. Wie der Name schon verrät, findet diese Versammlung mindestens einmal im Jahr statt, genauer gesagt innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres; die meisten Versammlungen finden im März oder April statt.

Die Erklärung des Generaldirektors und der Bericht der Kommissare werden während der Versammlung diskutiert, genehmigt oder geändert, ebenso wie die Festlegung der Vergütungen für die Direktoren und Rechnungsprüfer, wenn diese nicht in den Statuten festgelegt sind.

Für internationale Partner ist es nicht zwingend erforderlich, persönlich anwesend zu sein, so können Geschäftsreisen nach Mexiko vermeiden werden und Zeit gespart werden.

Mögliche Folgen, falls die jährlichen Gesellschafterversammlung nicht durchgeführt wird

Sollten der Verwalter oder der Vorstand einer Gesellschaft die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Gesellschafterversammlung nicht abhalten, können sie von den Gesellschaftern dafür verantwortlich gemacht werden. Gemäß Artikel 185 des allgemeinen Rechts der Handelsunternehmen kann der Verwalter/Aufsichtsrat gerichtlich dazu gezwungen werden, eine solche Versammlung durchzuführen, wenn in zwei aufeinander folgenden Jahren keine Versammlung abgehalten wurde oder wenn die jährliche Versammlung nicht die in Artikel 181 genannten Angelegenheiten behandelt hat. Darüber hinaus kann das Versäumnis, den Bericht über die Fortschritte des Unternehmens im Laufe des Geschäftsjahres sowie über die Politik und die wichtigsten bestehenden Projekte rechtzeitig vorzulegen, ein Grund für die Hauptversammlung der Gesellschafter/Aktionäre sein, den Verwalter/Verwaltungsrat/die Kommissare zu entlassen.

Noch wichtiger ist, dass im Falle einer Prüfung durch die Steuerbehörden, bei der das Fehlen der jährlichen Versammlungen bzw. der Genehmigung der Jahresabschlüsse festgestellt wird, Strafen zu Lasten des Unternehmens verhängt werden können.

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