WMP Legal informiert

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Neues Dekret bezüglich der Überstundenvergütung. 


Die Kammer des Obersten Gerichtshofs hat am 23. Juni 2018 ein legales Dekret zu Gunsten der arbeitenden Bevölkerung der Nation veröffentlicht: zusätzlich erbrachte Arbeitszeit (verrechnet in Minuten), die die reguläre Arbeitszeit überschreitet, kann kumuliert und als Überstunden verrechnet werden.

Das Bundesarbeitsgesetz (Ley Federal del Trabajo) definiert den Arbeitstag als Zeitraum, in welchem der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seiner Arbeitspflicht nachkommen muss. Gewöhnlich darf dieser die folgenden Höchstarbeitszeiten nicht überschreiten:

  • Tagarbeit: 8 Stunden/ Tag, 48 Stunden/ Woche
  • Nachtarbeit: 7 Stunden/ Tag, 42 Stunden/ Woche
  • Gemischt (Tag- und Nachtarbeit): 7,5 Stunden/ Tag, 45 Stunden/ Woche

Zusätzliche oder angefangene Stunden und Minuten, die zusätzlich zur Höchstarbeitszeit eines Arbeitstages erbracht werden, können innerhalb einer Woche kumuliert und gemäß dem Gesetz vergütet werden.

Gemäß Artikel 68 Absatz 2 des Bundesarbeitsgesetzes können Arbeitnehmer bis zu 9 Überstunden pro Woche ansammeln (jeweils 3 Stunden an 3 Tagen), die mit 100% Aufschlag verrechnet werden. Überstunden, die diese Grenze überschreiten, werden mit 200% Aufschlag des ordentlichen Gehalts vergütet.

Die ersten 9 Überstunden werden demnach doppelt, alle weitere Überstunden dreifach verrechnet.

 

­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­Für mehr Informationen steht Ihnen das Team von WMP Legal sehr gerne beratend zur Seite.

Kontakt: Frau Kerstin Kinder kinder@wmp.mx