Am 26. Dezember 2018 wurde der Beschluss der Kommission zum Mindestlohn, welcher die allgemeinen und beruflichen Mindestlöhne ab 1. Januar 2019 festlegt, im Amtsblatt der Föderation veröffentlicht.
In dem Beschluss wurde festgelegt, dass das Land für die Anwendung der Mindestlöhne in zwei geografische Zonen unterteilt wird:
- Freizone der nördlichen Grenze: Integrierte BY 43-Gemeinden, die den Staaten Baja California, Sonora, Chihuahua, Coahuila de Zaragoza, Nuevo León und Tamaulipas angehören. Der in diesem Bereich geltende Mindestlohn beträgt 176,72 Pesos pro Arbeitstag.
- Allgemeiner Mindestlohnbereich: Der Mindestlohn für andere Gemeinden und Vororte (im Fall von Mexiko-Stadt) beträgt 102,68 Pesos pro Arbeitstag.
Ebenso wurden für 59 Berufe, Beschäftigungen und Sonderarbeiten feste Mindestlöhne bestimmt, die unter folgendem Link abgerufen werden können:
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